Nachhaltigkeitsberichterstattung: Überblick und Anforderungen von Banken bei der Kreditvergabe
Die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretenen gesetzlichen Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie betreffen vor allem Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Allerdings werden auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Auswirkungen dieser Nachhaltigkeitsberichtspflichten direkt und indirekt zu spüren bekommen.
In naher Zukunft werden Firmenkunden und Banken auch von KMU nachweisbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen einfordern. Dies wird sich beispielsweise auf Kreditvergaben und Risikobewertungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte auswirken.
Es wird KMU dringend geraten, bereits jetzt proaktiv zu handeln und ihre Geschäftstätigkeiten nachhaltig und zukunftssicher auszurichten – auch wenn sie nicht unmittelbar der Berichtspflicht unterliegen.
Eine Kooperationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, den Wirtschaftsförderungen der Stadt Emden und der Landkreise in Ostfriesland
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19. November 2024, 18:00 - 21:00 Uhr (MEZ)
Referentin
Marie-Luise Lücht
Ostfriesische Volksbank
Referent
Frank Wozniak
Sparkasse Emden
Referent
Philipp Sander
Energieberatung P. Sander