
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und ihre Sorgfaltspflichten
Mit der EUDR kommen auf Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Nach langwierigen Diskussionen und mehreren Änderungsinitiativen wird die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 Anwendung finden. Wird von betroffenen Unternehmen keine angemessene Sorgfaltspflichtenregelung umgesetzt, drohen empfindliche Sanktionen, die von Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zu Verkaufsverboten von Produkten reichen können. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen; faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen.
In unserem kostenfreien Webinar am 8. Oktober 2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr werden insbesondere die folgenden Themen beleuchtet:
- Betroffenheit/Anwendungsbereich: Wann fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich?
- Welche Erzeugnisse und Produkte fallen in den Anwendungsbereich, und welche EUDR-relevanten Produkte sind (in welchen Situationen) vom Anwendungsbereich ausgeschlossen?
- Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nur mittelbar von der EUDR betroffen ist und ich direkt betroffene Geschäftspartner habe?
- Welche Sorgfaltspflichten müssen eingehalten werden?
- Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der EUDR, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSDR)?
Referenten:
- Clemens Bauer, Rechtsanwalt bei PwC Legal
- Amrei Eggers, Nachhaltigkeitsberaterin bei PwC WPG
Das Webinar ist eine gemeinsame Veranstaltung folgender Industrie- und Handelskammern:
- IHK für Ostfriesland und Papenburg
- IHK Braunschweig
- IHK Elbe-Weser
- IHK Lüneburg-Wolfsburg
- IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
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08.10.2025, 10:00